Pressemeldung - 09.12.2019

EU-Energieeffizienz-Richtlinie: Investitionsentscheidungen vorausschauend planen, auf moderne Technik setzen

  • Ab Herbst 2020 soll gemäß Vorgaben der EU auch in Deutschland jedes neu installierte Erfassungsgerät für den Wärmeverbrauch fernauslesbar sein
  • Bis 2027 muss die Verbrauchsmessung laut EU-Richtlinie komplett auf Funk umgestellt sein, damit Bewohner häufiger Verbrauchsinformationen bekommen
  • OMS-Geräte von Techem sind schon jetzt mit künftigen Vorgaben vollständig konform

Eschborn, 9. Dezember 2019. Ab Oktober nächsten Jahres wird Funkmesstechnik nach EU-Energieeffizienz-richtlinie (EED) für die deutsche Wohnungswirtschaft nach Umsetzung auf nationaler Ebene voraussichtlich Pflicht. Von Ausnahmen abgesehen dürfen dann nur noch fernauslesbare Zähler neu eingebaut werden unter der Voraussetzung, dass dies technisch machbar, kosteneffizient und im Hinblick auf Energieeinsparungen verhältnismäßig ist.

Bis 2027 liefe gemäß der EED zudem die Frist für die Nachrüstung oder den Austausch aller nicht funkfähigen Altgeräte. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht soll Bewohnern in Mehrfamilienhäusern mehr Informationen über ihren Wärmeverbrauch bringen, ihnen so beim Energiesparen helfen und dadurch die CO2-Emissionen verringern. Vermieter stellt die Richtlinie aber auch vor Herausforderungen: Ab 2020 müssen sie ihren Mietern auch unterjährig Informationen zum individuellen Energie- und Warmwasserverbrauch anbieten. Denn dies ist die Grundlage für die gesetzlich geforderten Mitwirkungsmöglichkeiten für Bewohner an der Optimierung ihres eigenen Verbrauchs.

Schon jetzt also sollten Wohnungsunternehmen, WEGs und private Vermieter bei einem anstehenden Zählerwechsel ausschließlich fernauslesbare Technik einbauen. Damit schützen sie Investitionen, weil sie Zähler im Zuge der EED nicht mehr austauschen müssen. Ein weiterer Vorteil: Niemand braucht in Zukunft zur Zählerablesung mehr die Wohnung zu betreten – ein echter Gewinn für Bewohner und Vermieter zugleich. Sie werden dadurch vom bisherigen Aufwand für Terminvereinbarungen befreit. „Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Vorgaben eine ideale Gelegenheit für eine durchgängige Digitalisierung aller Erfassungs- und Abrechnungsprozesse – und zwar mit zeitgemäßer, nicht proprietärer Messtechnik, die auf dem Open Metering System-Standard (OMS) beruht“, sagt Techem-Geschäftsführer Nicolai Kuß. Die OMS-Wärmezähler und Heizkostenverteiler von Techem übertragen dezentrale Verbrauchsdaten jeweils zum Monatsende und zur Monatsmitte in verschlüsselter Form an die zentrale Erfassungseinheit, zum Beispiel auch an den Techem-Onlineabrechnungsservice. Pünktlich und präzise stehen dann turnusmäßige Abrechnungen und aktuelle Verbrauchsstatistiken im Kundenprotal des Energiedienstleisters zum Abruf bereit.

Als Energiemanagementpartner der deutschen Wohnungswirtschaft entwickelt Techem seit mehr als 20 Jahren innovative Wärmeerfassungslösungen und setzt auf den Einsatz von vernetzten, digitalen Lösungen. Ziel ist die höhere Energieeffizienz von und in Immobilien bei gleichzeitig niedrigen Kosten. Der Serviceanbieter gehört hierzulande zu den OMS-Pionieren. Techem treibt die Digitalisierung und Vernetzung im Energiemanagement zum Wohle der Vermieter wie der Bewohner gemeinsam mit Technologiepartnern aus verschiedenen Branchen konsequent voran. Digitale Dienstleistungen entlang der Wärmewertschöpfungskette können den Wärmeverbrauch einer Immobilie um 10 Prozent oder mehr verringern. So steigern die zukunftssicheren OMS-Heizkostenverteiler von Techem die Energieeffizienz um durchschnittlich zehn Prozent. Gleichzeitig trägt die EED-konforme Funktechnik dazu bei, die Erfassung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs in Gebäuden nachhaltig zu vereinfachen.

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