Pressemeldung - 03.12.2013

Rauchwarnmelder online: Kompakte Informationen zu brandheißem Thema

  • Überblick über Bestimmungen zum Einbau von Rauchwarnmeldern
  • Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern
  • Tipps zu Ausstattung, Qualität und Funktionen

Eschborn. Die Anbringung von Rauchwarnmeldern ist in vielen Bundesländern Pflicht. Diese Vorgaben werden aber durch die jeweiligen Landesbauordnungen bestimmt, sodass es unterschiedliche Anforderungen und Fristen gibt. Wer muss also wann, wo und wie Rauchwarnmelder installieren? Das ist eine der vielen Fragen, die auf der Website www.rauchwarnmelder.techem.de beantwortet werden.

Hier erhalten Vermieter und Mieter umfassende Informationen, die rechtliche, technische und organisatorische Aspekte der kleinen Lebensretter abdecken. Auch auf Fragen zur Qualität und Funktion bekommen Besucher der Website Antworten. Ins Leben gerufen wurde die Website vom Energiemanager Techem, der eigene Rauchwarnmelder und zugehörige Serviceleistungen bietet, wie zum Beispiel Ferninspektion. „Wir sehen, dass es in der breiten Öffentlichkeit eine große Unklarheit hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen zur Rauchwarnmelder-Installation gibt“, erklärt Lars Leblang, Leiter Produktmanagement bei Techem. „Aus diesem Grund bieten wir Immobilienbesitzern und Mietern eine kompakte und informative Übersicht zu den relevanten Aspekten.“

Jedes Jahr brennt es in rund 200.000 Wohnungen in Deutschland. Dabei sterben nach Angaben der Feuerwehren mehrere hundert Menschen. Nachts ist die Gefahr durch ein Feuer umzukommen am größten, denn während des Schlafs schaltet das Hirn den Geruchssinn aus. Die Menschen bemerken den Brandgeruch nicht, bereits nach wenigen Atemzügen droht der Erstickungstod. Rauchwarnmelder übernehmen in der Nacht die Aufgabe des menschlichen Geruchsinns: Sie erkennen Rauch in der Luft und warnen mit einem lauten Signalton, wenn die Konzentration einen bestimmten Grenzwert erreicht.

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