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Verkauf oder Vermietung von Immobilien: Ab Mai gilt Übergabepflicht für Energieausweis
Primärenergieverbrauch und individuelle Registriernummer
Neu ist auch die Angabe des Primärenergieverbrauchs bei verbrauchsorientierten Energieausweisen. Dieser Wert berücksichtigt den Energieverbrauch eines Gebäudes sowie die Energiemenge für die vorgelagerten Prozesse für Erschließung und Transport des Energieträgers. Die neuen Energieausweise müssen außerdem eine individuelle Registriernummer aufweisen. Diese wird vom Aussteller des Ausweises individuell unter Angabe der Ausweisart, des Gebäudetyps, des Bundeslandes, der Postleitzahl der Liegenschaft, der Daten des Ausstellers sowie wenn nötig der Nennleistung inspizierter Klimaanlagen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragt und kann für Überprüfungen des Energieausweises herangezogen werden. Durch diese Registrierung soll unter anderem die Qualität des Energieausweises verbessert und die Kontrolle erleichtert werden.
Alte Ausweise behalten Gültigkeit
Energieausweise, die bereits nach EnEV 2007 bzw. EnEV 2009 ausgestellt wurden, haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 10 Jahren. Daran ändert auch die neue EnEV nichts. Für Energieausweise, die vor Inkrafttreten der EnEV 2007 erstellt wurden, gelten spezielle Übergangsvorschriften. Werden an einem Gebäude allerdings bauliche Änderungen vorgenommen, etwa eine Erweiterung oder Veränderung der Gebäudehülle, können unter Umständen die Vorgaben der EnEV 2014 greifen und einen neuen Energieausweis nötig machen.
Bezugsquellen für neue Energieausweise
Die verbrauchsorientierten Energieausweise bieten in der Regel die Stellen an, die bereits die bisherigen Energieausweise ausgestellt haben. Dazu gehört auch der Energiemanager Techem. Für Fragen rund um den Energieausweis steht das Techem Energieausweisteam unter der Telefonnummer 0 18 03 / 68 43 12 (9 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 42 ct/Min aus den dt. Mobilfunknetzen) oder per E-Mail unter energieausweis@techem.de zur Verfügung. Unter www.techem.de können die Ausweise spätestens ab dem 10.06.2014 über ein Online-Auftragsformular bestellt werden. Bei Bedarf informiert ein Online-Infoservice darüber, wenn die Bestellung früher erfolgen kann.